Landfahrzeug
Ein Landfahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich nur oder überwiegend an Land fortbewegt. Es nimmt somit am Landverkehr teil.
Hauptverwendungszweck bzw. -gebiet ist die Fortbewegung von Personen (Personentransport) oder Gütern (Gütertransport) an Land sowie die Bodenbearbeitung und die Bearbeitung von Pflanzen, z. B. Pflügen, Eggen, Heuwender, Planieren, Baggern, d. h. mit üblicherweise stetem Kontakt zum Boden. Sie unterscheiden sich damit von den anderen Fahrzeugtypen wie den Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen sowie deren Mischformen. Unterarten sind Amphibienfahrzeuge (sowohl Wasser- als auch Landfahrzeug) und Zweiwegefahrzeuge (Schienen- und Kraftfahrzeug). Sie dienen in der Regel dem Personen- und dem Güterverkehr.
Landfahrzeuge dienen meistens als Verkehrsmittel oder als Spiel- bzw. Sportgerät. Sie können motorisiert sein (z. B. Kraftfahrzeug, Triebwagen) oder unmotorisiert (muskelkraftbetriebene Fahrzeuge, windgetriebene Fahrzeuge, Schlitten u. a.) sie können schienengebunden sein, sie können gelenkt sein oder ungelenkt.
Früher spielten Zugtiere für den Antrieb von Landfahrzeuge eine große Rolle, insbesondere Pferde (z. B. Pferdekutsche, Streitwagen oder Pferdebahnen), Rinder (Ochsenkarren), Esel, Maultiere und Hunde (Hundewagen, Hundeschlitten).
Das bisher schnellste Landfahrzeug mit Rädern war das ThrustSSC mit Strahltriebwerken (1.227,985 km/h), das schnellste Landfahrzeug überhaupt war ein Raketenschlitten auf der Holloman Air Force Base (10.430 km/h).
Das bisher zugstärkste Ein-Rahmen-Landfahrzeug ist die Co’Co’-Zweifrequenz-Elektrolokomotive DSB EG der Danske Statsbaner mit 400 kN Zugkraft (entspricht etwa einer „Gewichtskraft“ von 40 Tonnen).
Noch ein Beispiel ist das Handfahrzeug.